Schoko-Sharia! Köpfen von Osterhasen bald strafbar?



Schokohasen-Köpfen war bislang okay - doch nachdem das traditionelle Osterritual immer mehr Nachahmer im Haustierbesitzer-Bereich gefunden hat, soll auch das Köpfen von Schokohasen künftig unter Strafe gestellt werden.


Wie das Kriminalamt letzten Freitag bekannt gab, sollen sich die Köpfungen bei Haustierhasen in den letzten drei Jahren um 25% erhöht haben. Dies sei eindeutig auf die "linksrechtsgrüngelb rotversiffte Veterenärpolitik der Bundesregierung zurückzuführen", so Pressesprecher, Hugo Hasenfratz.

 

Immer mehr Kinder würden demnach den Unterschied zwischen Schokohasen, lebenden Häschen und Kaninchen nicht mehr verstehen und diese ebenfalls köpfen. Das Geschrei sei dann immer sehr groß, wenn unter dem Osterbaum statt Schokostückchen schon bald Maden und Schmeißfliegen um den Hasenkopf kreisten.

 

Aufgrund der fehlenden Völkerverständigung von Migranten und Original-Echten-Deutschen käme es zudem auch immer öfter zu rituellen Schoko-Sharia Angriffen in deutschen Haushalten. "Das können und werden wir nicht länger dulden", so der Sprecher des Bundesgerichtshofs, Karl Klopfer. "Wir haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Köpfen von Schokohasen ab sofort untersagt und unter Strafe stellt."

 

Der als Oster-Sharia benannte Gesetzestext soll in §422 des StGB verankert werden. Osterhasenköpfen werde demnach ab 02. April 2018 mit einer Geldstrafe von bis zu 400.000,- € oder einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Anschließende Sicherheitsverwahrung wird ebenfalls nicht ausgeschlossen. "Das entscheiden die Richter individuell", sagte Polizeipräsident, Max Mümmelmann im Interview.


Wir wünschen Frohe Ostern und einen schönen 1. April.

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