Seit 1949 steht in Artikel 102 des Grundgesetzes schlicht und einfach folgender Satz -
"Die Todesstrafe ist abgeschaft." Im Verfassungsgesetz des Landes Hessen wurde dieser Paragraph aber bis heute nicht gändert - dort gilt noch immer die Todesstrafe. Da Bundesrecht aber nunmal vor Landesrecht geht, kommt ein Hessener Bürger nun für 15 Jahre in Haft anstatt auf den Schaffott.
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Hanau - Am 21. März 2017 geht ein Anruf bei der Hanauer Polizei ein.
Ein 49jähriger Anwalt gibt an, seine Frau in deren gemeinsamer Wohnung mit lebensgefährlichen Brandwunden vorgefunden zu haben. Sie selbst oder eine unbekannte Person habe sie in der Badewanne angezündet und sich selbst überlassen. Als die Polizei und der Notarzt eintreffen, finden Sie ein merkwürdiges Bild vor:
Die Frau ist dem Tode nahe - völlig "zerstört", doch die Wohnung ist aufgeräumt und nahezu sauber. Außerdem trägt die Frau ein frisches Nachthemd, obwohl ihr Körper nahezu komplett verbrant ist.
Am ungewöhnlichsten jedoch ist folgender Fakt: Jemand hat aufgeräumt, nachdem die Tat stattgefunden hat, um seine Spuren zu verwischen. Dies spräche nach Einschätzung des Gerichts gegen die Variante eines spontanen Einbruchs oder einer Spontan-Anzündung.
Die Ehefrau des ehemaligen Hanauer Anwalts ist nicht mehr in der Verfassung eine Aussaage zu machen - sie verstibt wenig später im Krankenhaus.
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Die Polizei ermittelt auf gewohnte Weise - nüchtern und methodisch. Dabei kommt heraus, dass die Verbrennungen der Frau durch Brennspiritus verursacht wurden, mit dem sie zuvor übergossen wurde - laut Aussage ihres Mannes nicht von ihm, sondern durch sie selbst oder möglicherweise durch eine dritte, fremde Person. Jedoch werden keine Einbruchsspuren gefunden und das merkwürdigste ist, dass Teile des Badezimmers und der Wohnung außergewöhnlich sauber sind, wie die Spurensicherung feststellt. Keine Fingerabdrücke des Ehemannes - aber auch gar keine.
Die Frau hat außerdem unzählige Hämatome am Körper - die meisten davon älter, einige widerum sehr frisch, jedoch nicht so frisch, wie sie nach der Aussage des Ehemannes sein sollten. Denn sein Alibi enthält ein paar entscheidende Lücken.
Er gibt an, zur Tatzeit nicht vor Ort gewesen zu sein und vermutet, dass seine Frau überfallen, von dem Täter verprügelt und dann in der Badewanne mit Spriritus übergosen und angezündet wurde.
Doch die Auswertung der Handydaten des mutmaßlichen Täters verraten ihn letztendlich. Die Brandverletzungen der Frau sind punktgenau datierbar, fast bis auf die Minute genau und der Mann war definitiv zur Tatzeit in der gemeinsamen Wohnung anwesend. Dazu kommt, dass die jüngsten Verletzungen der Frau nicht nur unmittelbar vor der Entzündung etnstanden sind, sondern auch schon etwas früher davor - zu einer Zeit, als der Mann definitiv vor Ort war.
Das Gericht geht also davon aus, dass es zwischen den beiden Eheleuten einen Streit gegeben hat, der eskaliert ist.
Wie die Anamnese ergibt, kriselte es schon lange in der unglücklich verlaufenen Ehe. Die Frau war Alkoholikerin. Sie wollte sich wohl schon lange von ihrem, als gewalttätig bekannten, Mann trennen. Dies schien er verhindern zu wollen und zündete sie nach dem letzten heftigen Streit kurzerhand in der Badewanne an, weil er sie anscheinend so zugerichtet hatte, dass er schon glaubte, er habe sie bereits getötet. Doch dem war nicht so.
Was er dann tat, war jedoch das ungewöhnlichste an der Sache: Er duschte sie ab, zog ihr ein Nachthemd an und hängte die nasse Wäsche zum Trocknen auf. Danach verwischte er seine Spuren und räumte die Spiritusflsche weg. Dies konnte durch die Spurensicherung einwandfrei rekonstruiert werden. Er war also schuldig.
Das Urteil wurde am vergangen Freitag vor großem Publikum verkündet - Lebenslange Haft.
Vor der Änderung des Artikels 102 im Jahre 1949 wäre er direkt hingerichtet worden...
Text: T.S.
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